Akkreditierungsregeln
FIS-Akkreditierungsbestimmungen
Für Personen, die nicht im Besitz einer gültigen FIS-Saisonakkreditierung sind, stellt das OC Pokal Vitranc eine lokale Akkreditierung aus, für die die folgenden Bedingungen gelten:
- Der Antragsteller bestätigt hiermit ausdrücklich, dass gegen ihn keine Sperre durch die FIS oder eine Stelle, deren Entscheidungen von der FIS gemäß den FIS-Regeln und insbesondere den FIS-Anti-Doping-Regeln anzuerkennen sind, verhängt wurde, da in einem solchen Fall keine gültige Akkreditierung ausgestellt werden kann bzw. eine zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Sperre bereits erteilte Akkreditierung automatisch ungültig wird.
- Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass eine gültige Akkreditierung für den Vitranc Cup ihm kein absolutes Recht auf Zugang zu den kontrollierten Bereichen gibt. Der Zugang kann jederzeit durch spezifische Anweisungen der FIS oder des OK Vitranc Cup Kranjska Gora eingeschränkt oder verboten werden, ohne Einschränkung aus Sicherheits-, Kapazitäts- oder anderen Gründen.
- Der Antragsteller bestätigt, dass er am Vitranc Cup in der angegebenen Funktion, für die er die Akkreditierung beantragt, teilnehmen wird und die Akkreditierung nicht für andere Zwecke verwenden wird.
- Der Antragsteller bestätigt, dass er sich den Internationalen Wettkampfregeln (ICR) der FIS und deren Statuten unterwirft und diese strikt einhalten wird und dass er alle Anweisungen der Organisatoren, der Wettkampfjury, der Rennleitung und anderer Vertreter der FIS strikt befolgen wird.
- Der Anmelder akzeptiert, dass er/sie die gesperrten Bereiche, einschließlich, vorbehaltlich spezifischer zusätzlicher Genehmigungen des FIS-Chefrenndirektors, die Wettkampfbereiche auf eigene und alleinige Gefahr und Verantwortung betritt und dass er/sie im Rahmen des geltenden Rechts die FIS, den OC Vitranc Cup Kranjska Gora, ihre jeweiligen Funktionäre, Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie die Rennläufer, Trainer und anderen Teilnehmer von jeglicher Haftung im Falle von Verletzungen oder Schäden, die er/sie erleiden würde, vollständig freistellt.
- Der Anmelder akzeptiert ferner, dass er für die von ihm verursachten Schäden oder Verletzungen verantwortlich sein kann. In diesem Zusammenhang nimmt er/sie zur Kenntnis, dass er/sie, sofern er/sie nicht durch die allgemeine Haftpflichtversicherung des OC Vitranc Cup Kranjska Gora aufgrund seiner/ihrer spezifischen Funktion entweder innerhalb des Organisationskomitees oder in Anwendung des ICR abgedeckt ist, nicht durch eine solche Versicherung abgedeckt ist und er/sie daher verpflichtet ist, eine eigene angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Der Antragsteller verpflichtet sich, sich jederzeit ordnungsgemäß zu verhalten und alle Handlungen oder Verhaltensweisen zu unterlassen, die die ordnungsgemäße Organisation des Vitranc Cups beeinträchtigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung seiner Akkreditierung für Zwecke, die im Widerspruch zu den von der FIS und/oder dem OK Vitranc Cup Kranjska Gora genehmigten legitimen Aktivitäten stehen (z. B. nicht genehmigte kommerzielle oder mediale Aktivitäten).
- Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen und Bedingungen zum Entzug der FIS- und/oder OC Vitranc Cup-Akkreditierung führen kann.
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung, der Erteilung, der Verweigerung, dem Entzug, der Gültigkeit oder dem Inhalt einer FIS-Akkreditierung werden durch die FIS-Regeln und subsidiär durch das Schweizer Recht geregelt.
Unbeschadet der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte im Zusammenhang mit der Anwendung der FIS-Regeln, denen der Antragsteller unterworfen werden kann, sind alle Streitigkeiten, die nicht in Anwendung spezifischer, in den FIS-Regeln vorgesehener Verfahren zu entscheiden sind, sondern zwischen der akkreditierten Person und der FIS und/oder dem Veranstalter entstehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Erteilung, der Verweigerung, dem Entzug, der Gültigkeit oder dem Inhalt der Akkreditierung oder Schadenersatzansprüche der einen Partei gegenüber der anderen, die sich aus Ereignissen (Handlungen oder Unterlassungen) im Zusammenhang mit der Verwendung einer solchen Akkreditierung ergeben
Akkreditierungsregeln für den Vitranc Cup
- Der Antrag muss bis spätestens 1. März 2022 eingereicht werden. Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, die nicht den allgemeinen FIS-Akkreditierungsregeln entsprechen
- Wenn Sie nicht im Besitz eines FIS-Saisonausweises sind, müssen Sie den FIS-Akkreditierungsregeln zustimmen.
- Mit dem Absenden des Online-Antrags auf Medienakkreditierung wird bestätigt, dass der Antragsteller die FIS-Akkreditierungsbestimmungen und die Akkreditierungsregeln des OC Vitranc Cups gelesen und verstanden hat.
- Akkreditierungen werden nur nach Vorlage eines gültigen Presseausweises und eines unterschriebenen Medienakkreditierungsantrags ausgestellt, der bei der Akkreditierung im Akkreditierungsbüro vorzulegen ist.
- Die Akkreditierung ist nicht übertragbar und beschränkt sich nur auf die in der Akkreditierung ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereiche.
- Darüber hinaus muss der Akkreditierungsausweis an jedem Kontrollpunkt vorgelegt werden.
- Die Akkreditierung kann im Akkreditierungszentrum abgeholt werden.
- Die Anzahl der Medienakkreditierungen ist begrenzt.
- Der Zugang zur Rennstrecke wird von der FIS-Rennleitung geregelt. Spezielle Akkreditierungen für den Zugang zur Strecke werden auf Anfrage jeden Tag nach der Teamkapitänsbesprechung im Rennbüro ausgestellt.
- Begleitpersonen können keine Medienakkreditierung erhalten. Auf besonderen Antrag und mit Genehmigung der Redaktion können sie vom örtlichen OK eine Eintrittskarte erhalten, um das Rennen im allgemeinen öffentlichen Bereich zu verfolgen.
- Fotografen: Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Zugang zur Rennstrecke den FIS-Regeln unterliegt und das Organisationskomitee daher Fotografen, die nicht in der FIS-Liste aufgeführt sind, keinen Zugang gewähren kann. Ein spezieller Stand für Fotografen wird im Ankunftsbereich in der Nähe des Ausgangs zur Verfügung stehen.
- TV-, Radio- und Multimedia-Akkreditierungen müssen vom Inhaber der Medienrechte am Rennen, Infront, genehmigt werden, bevor eine Akkreditierung erteilt werden kann.
- Die Kapazität des Pressezentrums ist begrenzt. Um der Presse die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, werden wir vorrangig Medienvertreter akkreditieren, die einen Bezug zum Skisport im Speziellen oder zum Wintersport im Allgemeinen haben.
- Mit der Annahme dieser Akkreditierungsregeln erklären Sie sich damit einverstanden, dass OC Vitranc Cup alle im Akkreditierungsformular enthaltenen persönlichen Daten zu folgenden Zwecken erheben, verarbeiten und speichern darf
- Erteilung der entsprechenden Akkreditierung für die Rennen des Vitranc Cups
- OK-interne Auswertungen
Das OK Vitranc Cup erklärt hiermit, dass die gesammelten persönlichen Daten gemäß den einschlägigen slowenischen Rechtsvorschriften sicher aufbewahrt und nur für den oben genannten Zweck verwendet werden.
Um für den Vitranc Cup akkreditiert zu werden, muss der Antragsteller die oben genannten Regeln und Bestimmungen lesen, verstehen und akzeptieren, wenn er/sie akkreditiert werden möchte. Wenn der Antragsteller die oben genannten Regeln und Vorschriften nicht akzeptiert, kann der Online-Akkreditierungsantrag nicht gesendet werden.
OK Vitranc Cup akzeptiert nur Online-Akkreditierungsanträge, die von dieser Webseite aus gesendet werden.